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1) |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gedankenburg GmbH & Co.KG (nachfolgend: „Anbieter“, „uns“ oder „wir“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (BGB), das heißt natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, welche Waren oder Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwerben. |
2) | Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. |
3) |
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners – nachstehend „Kunde/n“ genannt – (Anbieter und Kunde nachstehend jeweils auch „Partei“ oder gemeinsam „Parteien“ genannt) gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich anerkennen; andernfalls werden sie zurückgewiesen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. |
4) |
Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen (EKB) des Kunden auch dann, wenn nach diesen EKB die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufs-bedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen leisten/liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich gegenüber dem Kunden auf die Geltung unserer AGB verzichtet.
|
5) |
Sofern Rahmenverträge oder sonstige Verträge mit unseren Kunden abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie werden dort, sofern keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt. |
6) |
Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 284 BGB gemeint. |
1) |
Der Anbieter vermittelt für Kunden je nach konkret getroffener Vereinbarung Werbung im Rahmen und im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung durch Schaltung von Medien im HR-Umfeld (z.B. Werbeplakate, Homepages, Erstellung und Vermittlung von Stellenanzeigen in performanceorientierten Medien und herkömmlichen Jobbörsen, Firmenpräsentationen und -veranstaltungen, prominente Darstellungen wie Werbebanner, Text- und Logolinks, Radiospots, Verkehrsmittelwerbung, Online-Datenbanken und Web-2.0-Applikationen im Namen und im Auftrag des Kunden zur Veröffentlichung bei Drittanbietern. Die Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die Erstellung und / oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder Werbetreibenden zur Schaltung bei Drittanbietern (Print oder Onlineschaltungen) oder die Verschaffung von Zugriffsmöglichkeiten auf Lebenslaufdatenbanken externer Anbieter.
|
2) |
Bei entsprechender Vereinbarung betreibt der Anbieter zudem für den Kunden einen Chiffreservice. Dieser beinhaltet die Zurverfügungstellung einer (je nach Vereinbarung) physischen oder elektronischen Posteingangsmöglichkeit des Eingangs von Bewerbungen, ohne Nennung des Kundennamens für den Bewerber und Weiterleitung der Eingangsnachrichten an den Kunden, sowie deren Löschung auf Weiterleitung.
|
3) |
Über den vorstehenden Leistungsumfang hinaus vermittelt der Anbieter Dienstleistungen zu Sonderkonditionen in den Bereichen Corporate, Logo & Responsive Design, Videoproduktion / Fotostrecken / Tonaufnahmen, Außenwerbung sowie Markenentwicklung & Konzeption. In diesen Fällen schuldet der Anbieter lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers. Hierzu vermittelt der Anbieter die beschriebenen Dienstleistungen und steht jederzeit als koordinierender Ansprechpartner zur Verfügung. Der Anbieter wird bei diesen Leistungen nicht Vertragspartner des Kunden für die vermittelte Leistung. |
4) |
Im Gegensatz zu Print-Schaltungen ist bei Online-Schaltungen im Internet mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunden nur eine Position pro Stellenanzeige als Schaltung geschuldet, soweit nicht bei performancebasierten Drittanbietern klickbasierte Mehrfachschaltung nach deren Geschäftsbedingungen zulässig sind. |
5) |
Die sachgerechte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige liegt ausschließlich im Ermessen des Drittanbieters; auf diese hat der Anbieter keinen Einfluss. Die Verschlagwortung, Rubrizierung, Kategorisierung und Platzierung der Stellenanzeige ist keine dem Anbieter obliegende Vertragspflicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte vom Kunden gewünschte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung von Stellenanzeigen besteht nicht. |
6) |
Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft ausdrücklicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Wendung „übernimmt die Gedankenburg GmbH & Co. KG das Beschaffungsrisiko…“. |
7) |
Eine Leistungs- und/oder Liefergarantie übernimmt der Anbieter nur kraft ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung unter der Wendung: „übernehmen wir die Garantie dafür, dass …“. |
8) |
Rechtsberatungsleistungen schuldet der Anbieter nicht. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber- und Wettbewerbsrechts durch den Anbieter ist nicht Vertragsbestandteil. |
1) |
Der Anbieter übersendet dem Kunden ein Angebot in Schrift- oder Textform. Im Falle des § 3 Ziff. 3 veranlasst der Anbieter die Übersendung eines solchen Angebots durch den Drittanbieter, oder versendet selbst ein solches Angebot im Namen und in Vertretungsmacht des Drittanbieters. Alle Angebote des Anbieters erfolgen freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart ist. |
2) |
Der Vertrag kommt zustande durch die unterzeichnete Rücksendung des in Ziff. 1 genannten Angebotes an den Versender des Angebotes, oder durch Annahmeerklärung des vorgenannten Angebotes durch den Kunden in Textform. |
3) |
Wir nehmen auf Anforderung des Kunden – sofern unsere Drittdienstleister dies zulassen – bei klassischen Jobboard Dritter Änderungen an der durch uns erstellten Stellenanzeige oder anderen Leistungen während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und nach den Leistungsbedingungen des Drittanbieters möglich ist. Die Umsetzung einer Änderung ist aber kostenlos, jede weitere Änderung (mangels anderweitiger Vereinbarung mit dem Kunden) kostenpflichtig und gemäß der Preisvereinbarung mit dem Kunden, kundenseitig zu vergüten. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeigen betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Kunden vorgenommen. |
1) |
Treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen) ein, die die Erfüllung der Leistungspflicht einer Partei verhindern, so hat die hiervon betroffene Partei die andere Partei hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. In diesem Fall ist die von der höheren Gewalt betroffene Partei berechtigt, die nach dieser Nutzungsvereinbarung geschuldete Leistung um die Dauer der durch die höhere Gewalt bedingten Behinderung hinauszuschieben, sofern die Partei ihrer vorgenannten Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefer-/ Leistungsgarantie übernommen hat. Höhere Gewalt in diesem Sinne ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis, das in keinem betrieblichen Zusammenhang steht und auch mit der äußersten, zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, wie z.B. Krieg oder terroristische Handlungen, Unruhen, Naturkatastrophen, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Vulkanausbrüche, Pandemien und Embargos. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffmangel, Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen gleich, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Partei verursacht worden sind, die sich auf die Leistungsfreiheit durch höhere Gewalt beruft. Hält der vorgenannte Zustand länger als sechs Wochen an, so ist jede Partei berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages entschädigungslos zurückzutreten bzw. ein Dauerschuldverhältnis außerordentlich fristlos entschädigungslos zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn ein als verbindlich vereinbarter Leistungs-/Liefertermin um mehr als 14 Kalendertage überschritten wird. |
2) |
Erhält der Anbieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung seinerseits dem Kunden geschuldeter, vertragsgegenständlicher Lieferung oder Leistung, Lieferungen oder Leistungen seiner Unterlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und der Qualität aus der Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden, das heißt so, dass mit Erfüllung des Zulieferschuldverhältnisses der Anbieter die entsprechende Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag mit dem Kunden nach Art der Ware, Menge der Ware und Lieferzeit und/oder Leistung erfüllen könnte (kongruente Eindeckung), nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, so wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit der Anbieter seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB oder eine Liefer-/Leistungsgarantie übernommen hat. Ziff. 1 letzter Satz gilt entsprechend. |
1) |
Der Anbieter schuldet einen Zugang zu Cliqster und anderen vereinbarten elektronisch basierten Leistungsmedien mit einer durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeit in Höhe von 95 %. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist jedoch nicht geschuldeter Leistungsgegenstand. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, zwingende Sicherheitsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb des Herrschaftsbereich des Anbieters stehen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Ausfälle von Subknotenrechnern oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der angebotenen Leistungen und der Erreichbarkeit des kundenseitigen Accounts und der darunter angebotenen Anwendungen /Leistungen auch unterhalb der durchschnittlichen Verfügbarkeit in Höhe von durchschnittlich 95 % führen, ohne dass dies eine vertragliche Pflichtverletzung des Anbieters darstellt, soweit dieser eine solche Vertragspflichtverletzung nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Der Zugang zu Cliqster und den anderen elektronischen Leistungsmedien des Anbieters und den darunter angebotenen Anwendungen/ Leistungen und deren Verfügbarkeit für den Lieferanten hängt insbesondere auch von der eigenen technischen Ausstattung des Kunden sowie von der Datenübertragung im Internet durch Dritte ab. |
2) |
Der Anbieter erbringt Leistungen hinsichtlich Cliqster und den in Ziff. 1. genannten Leistungsmedien ausschließlich auf Grundlage des technischen Standes des Anbieters und der soft- und hardwaretechnischen Infrastruktur des Anbieters und der seinerseits eingesetzten Erfüllungsgehilfen bei Abschluss des Nutzungsvertrages mit dem Kunden und des zu diesem Zeitpunkt und zu dem Zeitpunkt der konkreten Leistungsinanspruchnahme bestehenden technischen Standes des Services und des Internets und der jeweiligen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für dessen Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. |
3) |
Der Anbieter kann den Zugang des Kunden zu seinem Account und den darunter angebotenen Services unter Einschränkung der grundsätzlich geschuldeten Verfügbarkeit nach vorstehender Ziff. 1. jederzeit vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität ihrer Server oder zur Durchführung zwingender technischer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der vertraglichen Leistung auch gegenüber anderen Benutzern zwingend erforderlich oder aus Gründen des Datenschutzes notwendig ist. Die Einschränkung des Accountzugangs kann insbesondere zum Schutz gegen Angriffe aus dem Internet (z.B. bei sog. „Denial of Service“-Attacken) erforderlich sein und ist in diesem Fall zulässig, auch wenn hierdurch die jährlich durchschnittliche Verfügbarkeit nach vorstehender Ziff. 1. abgesenkt wird. Der Anbieter weist hierbei darauf hin, dass er und seine Erfüllungsgehilfen ihre Daten-Systeme gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die dort gespeicherten Daten ausschließlich mit den jeweils dort vorhandenen Sicherheitssystemen sichern und dass ein absoluter Schutz gegen Angriffe Dritter nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist und vom Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen nicht geschuldet ist. |
1) |
Das vom Kunden zu leistende vertragliche Entgelt bestimmt sich nach der zwischen dem Anbieter und dem Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarung. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. |
2) |
Die Zahlungen werden mit Rechnungszugang beim Kunden ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Freigabe der Gesamtleistung, durch den Kunden oder sobald eine Einzelleistung durch uns erbracht wurde. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungsstellung bei Freigabe der ersten Leistung durch den Kunden. Wird nach Erteilung der Auftragsbestätigung durch uns an den Kunden ein späterer Liefer-/ Leistungstermin kundenseitig gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der zunächst vereinbarten Leistung ausgestellt. |
3) |
Wir behalten uns vor, die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen. |
4) |
Rabatte, Agenturprovisionen o.ä. Nachlässe auf unsere Preisliste werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit uns vor der Auftragsannahme gewährt. |
1) |
Der Beginn der Veröffentlichung bzw. die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem mit dem Kunden bei Auftragsannahme vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung/ Leistungserbringung unverzüglich bei Abschluss des Auftrags durch uns und nach Freigabe der Leistung durch den Kunden. |
2) |
Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigen- und Leistungsmittel für unsere vertragsgerechte Erfüllungshandlung. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Kunden zur Veröffentlichung gestellten Materials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten. |
3) |
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zu kündigen. |
4) |
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Kunden oder dessen trotz Mahnung unsererseits nicht auf Zurückbehaltungsrechten oder sonstigen Rechten beruhende Zahlungseinstellung berechtigen uns, für den Fall, dass sich der Kunde uns gegenüber zu diesem Zeitpunkt im Zustand einer Pflichtverletzung befindet, jederzeit von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, soweit der Kunde zu diesem Zeitpunkt eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung begeht, oder die Vertragserfüllung von der vorherigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung abhängig zu machen. |
5) |
Jede Kündigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schrift- oder Textform. |
6) |
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ordentlich oder fristlos aus einem Grund den der Anbieter nicht zu vertreten hat, so bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für einen Anzeigenlauf bis zum Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit verpflichtet. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde lediglich das Pausieren oder die Beendigung eines vereinbarten Anzeigenlaufes wünscht. |
1) |
Der Kunde verpflichtet sich, alle für unsere vertragsgerechte Erfüllung notwendigen Mitwirkungshandlungen aus seiner Sphäre unentgeltlich und zeitgerecht zu erbringen. |
2) |
Insbesondere sind vom Kunden entworfene Anzeigen uns rechtzeitig zu überlassen oder die für die Erstellung der Leistung durch uns erforderlichen Informationen uns rechtzeitig zu übermitteln. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung durch uns entsprechend um den Verzögerungszeitraum zuzüglich einer Dispositionsfrist von drei Kalendertagen.
|
3) |
Der Kunde hat in seinen Stellenanzeigen und sonstigen Erklärungen/ Leistungen geltende Gesetze, insbesondere die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten und nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen. |
4) |
Der Kunde gewährleistet, im Rahmen der Vertragsbeziehung mit uns und den von uns vermittelten dritten Leistungserbringern alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechtes einzuhalten. |
5) |
Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende durch den Kunden ist unzulässig und zu unterlassen, soweit rechtlich unzulässige Inhalte versendet werden, oder ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt. Die Nutzung von Bewerberdatenbanken durch den Kunden zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung von konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist ebenfalls unzulässig und zu unterlassen. Der Anbieter ist im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigem Umgang des Kunden berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen. Der Anbieter behält sich vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Kunde wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet. |
6) |
Die Nutzung von Datenbanken von Drittdienstleistern im Rahmen des Auftrages anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten durch den Kunden ist unzulässig und von diesem zu unterlassen und berechtigt uns bei schuldhaftem Verhalten des Kunden zur sofortigen Sperrung des Zugriffs. Der Kunde wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet. |
7) |
Wir und die von uns eingeschalteten Erfülungsgehilfen und dritte Leistungsanbieter sind berechtigt, bereits veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen (im Folgenden als „unzulässige Inhalte“ bezeichnet). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Dies ohne vorherige Abmahnung des Kunden. Der Kunde wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet. § 314 BGB (Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen) bleibt unberührt. |
8) |
Von dem Kunden zur Verfügung gestellte Materialien für die Leistungserbringung sind nur auf besondere Anforderung des Kunden in Schrift- oder Textform an uns an diesen zurück zu senden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Leistungsvertrages. Eine Verpflichtung unsererseits, nach Beendigung des Vertrages die erbrachten Materialien aufzubewahren, besteht nicht. |
9) |
Abnahmefähige Leistungen hat der Kunde unverzüglich schriftlich oder in Textform nach unserer Aufforderung abzunehmen. Dies gilt nicht bei Leistungen, die erhebliche Mängel aufweisen. Nutzt der Kunde das Leistungsergebnis gewerblich länger als 14 Kalendertage, gilt unsere Leistung als abgenommen. |
1) |
Gerät der Kunde mit einer Rechnungsbegleichung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Erbringung jedweder Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einzustellen; Zug um Zug gegen Zahlung der Vergütung stellt der Anbieter die Leistungen wieder zur Verfügung. Der Leistungszeitraum, wie etwa die Veröffentlichungszeit von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf Lebenslaufdatenbanken, verlängert sich dadurch nicht. Ferner kann der Anbieter bei Folgeaufträgen die Zahlungsweise Vorkasse verlangen. |
2) |
Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird der gesamte Rechnungsbetrag ohne gesonderte Mahnung fällig, sobald der Kunde mit der Zahlung einer Rate mehr als zwei Wochen in Verzug ist. |
3) |
Gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen stehen unter der auflösenden Bedingungen fristgerechter Zahlung des Kunden. Es wird im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden der in der Rechnung ausgewiesene Betrag vor Abzug der gewährten Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen fällig. |
4) |
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend, wenn der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch im Synallagma (also im Gegenseitigkeitsverhältnis zweier Leistungen beim mit uns geschlossenen Vertrag) mit dem unserseitigen Anspruch steht. |
1) |
Der Kunde hat bei Schaltung von Anzeigen oder Onlineprofilen die Leistung des Anbieters innerhalb von 14 Kalendertagen nach der ersten Schaltung, nachdem er davon durch den Anbieter in Kenntnis gesetzt wurde, zu prüfen und etwaige erkennbare Mängel dem Anbieter gegenüber schriftlich oder in Textform zu rügen. Unterlässt der Kunde die zeit- und/oder formgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei erbracht. § 377 HGB gilt insoweit entsprechend. |
2) |
Verdeckte Mängel unserer Leistung hat der Kunde unverzüglich nach deren Erkennbarkeit für ihn uns gegenüber in Schrift- oder Textform zu rügen. Unterlässt der Kunde die zeit- und/ oder formgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei erbracht. § 377 HGB gilt insoweit entsprechend. |
1) |
1. Unsere vertragliche und gesetzliche Haftung für Schadensersatz und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird gegenüber dem Kunden wie folgt ausgeschlossen beziehungsweise beschränkt:
|
2) |
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), wenn und soweit wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko (§ 276 Absatz 1 BGB) übernommen haben und für schuldhaft verursachte Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) auch durch Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
3) |
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung, insbesondere eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung, zu treffen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. |
4) |
Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
5) |
Bei Computer-Software, Datenübertragung sowie durch das World Wide Web können nach dem aktuellen Stand der Technik gegebenenfalls Fehler auftreten. Wir können daher gegebenenfalls einen absolut fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Daher haften wir nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind, soweit wir oder unsere Erfüllungsgehilfen diese nicht schuldhaft herbeigeführt haben. Dies gilt insbesondere für mögliche Aufträge, die eventuell aus diesen Gründen nicht bei uns eingehen und daher nicht berücksichtigt werden können. |
6) |
Wir haften nicht für die Richtigkeit der durch uns nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten sowie für die Richtigkeit der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen. |
7) |
Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Kunden zu vertreten sind, gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechter Dritter entstehenden angemessenen und üblichen Kosten, einschließlich der für die notwendige Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die Rechtsverletzung auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden zurückzuführen ist. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. |
8) |
Für Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung beträgt die Verjährungsfrist – soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde – 12 Monate nach Leistungserbringung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen oder bei Lieferungen, wenn in den Fällen der §§ 478 (Rückgriff in der Lieferkette), § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. |
1) |
Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung kommenden Leistungen sowie der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Kunde die Verantwortung. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die Leistungen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen und zu überwachen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorgenannten Pflichten entstehen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. |
2) |
Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Leistungen geschützte Markenrechte des Kunden benutzt werden, wird hiermit durch den Kunden die Genehmigung zur Nutzung erteilt. Der Kunde gewährleistet, zur Vermittlung der Rechte, die zur Veröffentlichung unter Nutzung des jeweils betroffenen Kennzeichens an uns notwendig sind, berechtigt zu sein. |
3) |
Weiterhin trägt der Kunde die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige rechtliche Verantwortung für die von ihm gelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Kunde gewährleistet, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm erstellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. |
4) |
Wir erwerben an allen von uns erstellten Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen die alleinigen Urheberrechte und/ oder Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung der Vergütung durch den Kunden ist keine Abtretung oder Erteilung einer Nutzungsberechtigung von Urheberrechten und/ oder anderen Leistungsschutzrechten an den Kunden außerhalb des vertragsgegenständlichen Leistungsverhältnisses mit uns verbunden, insbesondere nicht an den HTML- Layouts. Sofern die von uns veröffentlichten Stellenanzeigen oder sonstigen Leistungen (einschließlich des HTML-Quelltextes) durch den Kunden selbst erstellt wurden, kommen diesem die Urheberrechte zu. Insbesondere sind wir berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. |
5) |
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten (mit Ausnahme einer vertraglich vereinbarten Nutzung), Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstiger gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt beim Anbieter. |
1) | Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Kunden auf ausdrücklich freiwilliger Basis. |
1) |
Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, insbesondere der Kunde Daten über arbeitssuchende Kandidaten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind, dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren, oder eine gesetzliche oder behördliche Offenbarungsverpflichtung besteht. Hierzu zählen auch Informationen zu den Preisen und Konditionen. Als Dritte gelten nicht die mit der jeweiligen Partei im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung von der jeweiligen beauftragt werden oder in Unternehmen zur Personalabteilung des Kunden gehören, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden. |
2) |
Die Verpflichtung nach Ziff. 1 erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien für einen Zeitraum von 2 Jahren hinaus. |
3) |
Erlangt einer der Vertragspartner Kenntnis davon, dass eine der Geheimhaltung nach Ziff. 1. unterliegende Information durch eine Partei oder deren Erfüllungsgehilfen unbefugt in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine nach Ziff. 1 geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform unterrichten. |
4) |
Jede Partei gewährleistet, dass die in Ziff. 1. Satz 3 genannten verbundenen Unternehmen und Personen die Verpflichtungen aus Ziff. 1.-3. einhalten. |
5) |
Die Regelungen des GeschGehG bleiben unberührt und gehen den vorstehenden Regelungen zu Ziff. 1.-4. – soweit die Regelungen des GeschGehG zwingend sind – im Falle von Widersprüchen vor. |
1) |
Wir behalten uns vor, im Falle sachlicher Gründe, nämlich Änderung der relevanten Gesetzgebung, Änderung der relevanten Rechtsprechung, Folgen notwendiger technischer Änderungen zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, Ergänzung der angeboten Leistungen oder Veränderungen in mit unserer Leistung verknüpften Leistungen Dritter, die Auswirkungen auf unsere Leistungen haben, die AGB und unsere Regelungen zum Datenschutz nach billigem Ermessen (§ 315 Absatz 1 BGB), das heißt unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen, zu ändern. Die Änderungen können sich auf den Umfang der Anwendungen/ Leistung, deren Inanspruchnahmemöglichkeit und Entgeltpflichtigkeit sowie auf vertragliche Fristen erstrecken, soweit dem Kunden ein angemessener Nachteilsausgleich etwaiger durch die Änderung entstehender Nachteile zugutekommt. Die vorgeschlagenen Änderungen werden den Kunden per E-Mail mitgeteilt und treten sechs Wochen nach Zugang dieser Mitteilung in Kraft, es sei denn, ein Kunde hat einer Änderung innerhalb von sechs Wochen seit Zugang der Mitteilung der Änderung ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail uns gegenüber widersprochen. Auf diese Genehmigungswirkung weisen wir den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hin. Änderungen entfalten keine Rückwirkung auf vor ihrem Inkrafttreten in Anspruch genommene Lieferungen/ Leistungen unsererseits. Mit Zugang der Änderungsmitteilung steht dem Kunden ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht für den geschlossenen Vertrag zu. Widerspricht ein Kunde den mitgeteilten Änderungen der Nutzungsbedingungen und/ oder Regelungen zum Datenschutz fristgerecht, bleibt es bei den bisherigen AGB und/ oder Regelungen zum Datenschutz. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende außerordentlich fristlos zu kündigen. |
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Die Seite www.gedankenburg.de sowie deren Channels und regionale Seiten enthalten Links zu anderen Internet-Seiten. Der Anbieter trägt mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, es sei denn, der Anbieter hat diese Inhalte zu vertreten. |
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Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten oder auf den Internetseiten unserer Lieferanten veröffentlichten Leistungen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/ oder mit Hilfe von Frames als eigenes Angebot getarnt zusätzlich veröffentlich werden. Wir bemühen uns im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen, ein Kopieren, ein Linking und/ oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Kunde bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch ohne unser Verschulden zu einem unberechtigten Linking und/ oder Framing kommen, so kann der Kunde daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten. |
1) |
Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Die Vertragssprache ist Deutsch. |
2) |
Der Erfüllungsort ist Düsseldorf. |
3) |
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden der zuständige Gerichtsstand Düsseldorf. Diese Zuständigkeitsregelung gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt. |
4) |
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. |
5) | Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. |
6 |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt für Individualabreden jedweder Form unberührt. |
Hinweis: Gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der EU-DatenschutzgrundVO. weisen wir darauf hin, dass die Vertragsabwicklung in unserem Unternehmen über eine EDV-Anlage geführt wird und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern. |
Stand: Januar 2021 (PDF – DOWNLOAD)
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